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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach 1960 Geborene haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr! Deshalb zählt die private Berufsunfähigkeits-Absicherung zu den wichtigsten und dringlichsten Vorsorgemaßnahmen!

Wir wollen nicht „schwarz malen“ aber wer sich nicht frühzeitig absichert, kann später durch das soziale Netz fallen, denn ab 1961 Geborene haben nur Anspruch auf eine sehr geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie so gut wie gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Zudem können sie auf eine Tätigkeit in einem ganz anderen Beruf verwiesen werden. Von einer Sekunde zur anderen wird z.B. aus einem erlernten und bisher ausgeübten Beruf ein Pförtner. Man gilt als erwerbsfähig, solange noch 3 Std. am Tag gearbeitet werden kann, selbst wenn es keinen freien Arbeitsplatz als Pförtner gibt.

Wie eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums belegt, wird jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig, davon nur jeder 10. durch Unfälle.

Diese wichtige Absicherung ist jetzt bereits ab dem 15. Lebensjahr möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000,00 EUR für einen 20 jährigen Studenten bis zum 60 Lebensjahr erhalten Sie bereits ab einem Betrag von 25,92 EUR monatlich. Eine Erhöhung ist bei besonderen Ereignissen z.B. Heirat, Kauf einer Wohnung usw. ohne Risikoprüfung möglich.

Hängt nicht in der Regel unsere Zukunft und die unserer Familie von der eigenen Arbeitskraft und dem Arbeitseinkommen ab?

Die Gefahr einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird meistens nicht berücksichtigt. Die Absicherung dieses Risikos ist für alle Menschen von ebenso großer Bedeutung wie die Vorsorge für den Todesfall, die Krankheit und das Alter.

Absicherung im Krankheitsfall

Was jedoch, wenn aufgrund schwerer Krankheit oder nach einem Unfall festgestellt wird, daß Ihre Gesundheit voraussichtlich nicht wieder voll hergestellt werden kann und Sie Ihre Tätigkeit nur noch (sehr) beschränkt ausüben können? Dann kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem Ihr Arzt eine Berufsunfähigkeit oder sogar eine Erwerbsunfähigkeit diagnostiziert. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beginnt, sind Krankenversicherungen nur noch einen begrenzten Zeitraum zur Zahlung der Tagegelder verpflichtet (in der Regel 3 - 6 Monate).

Wer keine Absicherung für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit hat, der steht plötzlich ohne bzw. ohne ausreichendes Einkommen da!

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich jeder, für den die Wahrung des Lebensstandards, die Sicherung der Grundbedürfnisse, die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen usw. vom Arbeitseinkommen abhängig ist.

Besonders hart trifft es Berufsanfänger, junge Familien und Selbständige, deren Einkommen allein von ihrer Arbeitskraft abhängt.

Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind Skelett-/Muskelbeschwerde, Herz-/Kreislaufbeschwerde usw.

Wer braucht keine BU-Versicherung?

Nur wer ausschließlich von seinem Vermögen leben kann, das heißt wer über entsprechende Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen (Zinsen) oder Unternehmensbeteiligungen verfügt, oder wer in einem Umfeld lebt, das im Falle eines Falles finanziell einspringt (zum Beispiel reiches Elternhaus) und wer sich im Ernstfall auch darauf verlassen kann und will, wird auf die Absicherung des BU-Risikos verzichten können.

Wenn Ihnen nun die Absicherung Ihrer Arbeitskraft notwendig erscheint, sollten Sie sich noch heute an uns wenden.

Folgen der Berufsunfähigkeit

Eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit tritt relativ oft auf. 1993 war jeder 15. in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherte Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig.

Eine Versicherungsleistung wird in der Regel als laufende Rente (monatlich, viertel - , halbjährlich, jährlich) bezahlt. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, einen geplanten Vermögensaufbau (zum Beispiel die Altersversorgung) oder einen auch zukünftig noch erforderlichen Todesfallschutz ohne Beitragszahlung weiterführen zu lassen.


Gründe für Berufsunfähigkeit

Die Gründe sind sehr vielfältig und nur in den seltensten Fällen (13%) rühren sie von einem Unfall her!





Schwere-Krankheit-Versicherung / Dread-Disease:

Für viele Personen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich. Vor allem Berufe mit einem hohen Risikofaktor werden bei fast allen Versicherungen nicht angenommen oder mit individuellen Risikozuschlägen in der teuersten Tarifgruppe eingestuft.

Auch ab einem bestimmten Alter oder mit bestimmten Vorerkrankungen ist der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich. Schwer oder nicht versicherbare Personen haben zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Alternative.

Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Versicherung gegen den Eintritt von schweren Krankheiten (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Blindheit usw. Sie bezahlt, wenn eine schwere Krankheit, die in den Versicherungsbedingungen definiert worden ist, zum Ausbruch kommt. Die Auszahlung der Versicherungssumme findet in einer Einmalzahlung statt. Diese Einmalzahlung ist in der Regel ganz stattlich, im Gegensatz zur regelmäßigen Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber in der Summe deutlich niedriger.

Prämienbeispiel:

Eine Dread-Disease-Versicherung kostet für einen 20 jährigen gesunden Mann mit einer Laufzeit von 36 Jahren und einer Summe von 100.000,00 EUR monatlich 30,00 EUR Beitrag.


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